Energieberatung
Welche Risiken der Energieberatung gibt es?
Für die Absicherung der nebenberuflichen Tätigkeit als Energieberater sind zwei Bausteine möglich und auch notwendig.
Diese sind die Vermögensschadenhaftpflicht- und die Betriebshaftpflichtversicherung.
Welchen Schutz bietet die Vermögensschadenhaftpflicht für die Energieberatung?
Auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Vermögensschadenhaftpflicht besteht Versicherungsschutz für Gutachten, Beratung und Vorschläge auf dem Gebiet der
a) Energieberatung in technischer Hinsicht (z.B. auch Thermografie und Dichtigkeitsprüfungen), einschließlich der Erstellung von Energieausweisen für Gebäude sowie der Erteilung von Bestätigungen, welche zur Erlangung von Fördermitteln (z.B. von der KfW-Förderbank) vorgeschrieben sind. Mitversichert ist die Begleitung und Überwachung der Umsetzung versicherter Empfehlungen.
b) Energiepreisoptimierung (Tarif- und Preisvergleich von
Energieunternehmen).
Welchen Schutz bietet die Betriebshaftpflicht für die Energieberatung?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht eines nebenberuflich freiberuflich tätigen Energieberaters.
Die Haftpflichtversicherung beinhaltet Personen- und Sachschäden, die von einem Dritten geltend gemacht werden. (Hinweis: Vermögensschäden sind über eine gesonderte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzudecken.)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Entschädigung begründeter Schadensersatzansprüche sowie die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche.
Unsere Empfehlung zur Absicherung Ihrer Tätigkeit als Energieberater erhalten Sie hier



