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Betriebshaftpflicht für Nebenberufler


Welchen Schutz bietet die Betriebshaftpflichtversicherung?
Versichert sollte auf Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) und der Besonderen Bedingungen bzw. Vereinbarungen die gesetzliche Haftpflicht des Selbständigen (Versicherungsnehmer) privatrechtlichen Inhalts aus allen seinen im (nebenberuflichen) Schornsteinfeger-/Kaminkehrerbetrieb ergebenen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten sein.

Der Versicherungsschutz sollte beinhalten die

Versicherungsschutz sollte bestehen für

die von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen geltend gemacht werden.

Der Versicherungsschutz sollte sich erstrecken auf die

Wie hoch muß die Ersatzleistungssumme sein?
Da der nebenberufliche Selbständige Schornsteinfegermeister/ Kaminkehrermeister als Gewerbetreibender tätig ist, haftet er nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches unbegrenzt. Aus diesem Grunde sollte vor allen Dingen die Ersatzleistungssumme für Personen- und Sachschäden ausreichend bemessen sein und nicht unter € 5.000.000,00 liegen.


Unsere Empfehlung zur Absicherung Ihrer nebenberuflichen Selbständigkeit erhalten Sie hier