Betriebshaftpflicht für Nebenberufler
Welchen Schutz bietet die Betriebshaftpflichtversicherung?
Versichert sollte auf Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) und der Besonderen Bedingungen bzw. Vereinbarungen die gesetzliche Haftpflicht des Selbständigen (Versicherungsnehmer) privatrechtlichen Inhalts aus allen seinen im (nebenberuflichen) Schornsteinfeger-/Kaminkehrerbetrieb ergebenen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten sein.
Der Versicherungsschutz sollte beinhalten die
- Einschluss von möglichst vielen Tätigkeiten
- Betriebshaftpflicht Grundrisiko mit zahlreichen Deckungserweiterungen
- Produkthaftpflicht-Risiko
- Zusatzdeckung für Nutzer von Internet-Technologien
- Umwelt-Haftpflichtversicherung
- Umweltschadenversicherung
- Obhuts- und Asbestschäden
- Vermögensschäden
- Besondere Vereinbarung für Vermögensschäden bei Energieberatern
- Nachhaftung
Versicherungsschutz sollte bestehen für
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
die von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen geltend gemacht werden.
Der Versicherungsschutz sollte sich erstrecken auf die
- Prüfung der Haftpflichtfrage
- Entschädigung für begründete Ersatzansprüche
- Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche
Wie hoch muß die Ersatzleistungssumme sein?
Da der nebenberufliche Selbständige Schornsteinfegermeister/ Kaminkehrermeister als Gewerbetreibender tätig ist, haftet er nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches unbegrenzt. Aus diesem Grunde sollte vor allen Dingen die Ersatzleistungssumme für Personen- und Sachschäden ausreichend bemessen sein und nicht unter € 5.000.000,00 liegen.
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