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Altersvorsorge allgemein


Das dem Aufbau einer privaten Vorsorge für das Alter eine fundamentale Bedeutung für fast jeden Bürger bekommen hat, ist unumstritten. Die wichtigste Voraussetzung für Ihre private Vermögensbildung ist die Zeit.

Also: je früher, desto besser
Denn: Geld x Zeit = Vermögen

Das System Altersvorsorge

Die Grundlage für das neue Altersvorsorgesystem ist das 3-Schichten-Modell gemäß dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Jeder Schicht liegt eine andere steuerliche Behandlung in der Ansparphase (Beiträge) und in der Auszahlphase (Rentenzahlungen) zu Grunde. Außerdem werden besondere Anforderungen an die Laufzeit des Vertrages gestellt und die Vererbbarkeit beziehungsweise Übertragbarkeit ist unterschiedlich geregelt.

3-Schichten-Modell


1.Schicht: Basisversorgung

Durch die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine staatliche Rente erworben. Sie stellt eine Grundabsicherung dar und beträgt durchschnittlich 38% vom Brutto. Die voraussichtliche Höhe teilt die BfA/LVA in der jährlichen Renteninformation (1) mit.
Aber Achtung - auch im Ruhestand gilt: Das Leben findet netto statt. Die tatsächlich verfügbare Rente ist durch die Abzüge der Steuer, sowie für die Kranken- und Pflegeversicherung deutlich geringer.

2.Schicht: Zusatzversorgung

Viele Arbeitnehmer im Schornsteinfeger-/Kaminfegerhandwerk nutzen schon seit Jahren die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung durch die Entgeltumwandlung (Direktversicherung).
Mit dem 2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (betr.AVG) haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf und es sind weitere Durchführungswege möglich geworden.
Für die Arbeitnehmer im Schornsteinfeger-/Kaminfegerhandwerk wurde die Pensionskasse gegründet und gemäß des §15 des BMTV muss der Arbeitgeber 2% der Beitragsbemessungsgrenze (West) für den Arbeitnehmer in die Pensionskasse einzahlen. Diese Beiträge sind sozialabgabenfrei. Die Höhe der hieraus resultierenden monatlichen Altersrente hängt vom Alter des Arbeitnehmers und dem Zeitraum der Einzahlung (zum Beispiel bis zur Selbstständigkeit oder bis zum 65.Lebensjahr) ab.

Somit ist die Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung Ihrer Altersvorsorgung.

Beitragszahlungen zur bAV werden mit bis zu insgesamt 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (West) p.a., egal in welchem Durchführungsweg, gefördert. Zusätzlich können 1.800 € p.a. aufgewendet werden.

Ein weiterer Baustein der Altersversorgung ist die „Riesterrente“. Diese Form wird vom Staat durch Zulagen gefördert. Die Arbeitnehmer im Schornsteinfeger-/Kaminfegerhandwerk gehören zum geförderten Personenkreis und können somit für sich, ihre Ehepartner und Kinder einen Riestervertrag abschließen.

3.Schicht: Kapitalanlageprodukte

Im Gegensatz zu den Schichten eins und zwei sind die Produkte der dritten Schicht, z.B. die private Rentenversicherung, an keine strengen Voraussetzungen geknüpft, sondern weitgehend frei in der Gestaltung. Die Beiträge werden zwar steuerlich nicht begünstigt, durch das neue Gesetz wird die Rente der privaten Rentenversicherungaber deutlich geringer besteuert (ca. 10%), wenn man sich zu Rentenbeginn für eine lebenslange Rentenauszahlung entscheidet.

Dieser Baustein ist eine notwendige und sinnvolle Ergänzung im Gesamtsystem Altersvorsorge.


Unsere Empfehlung zur Altersvorosrge für Schornsteinfeger erhalten Sie hier