Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Absicherung liegt vor, wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Berufsanfänger, aber auch Angestellte während der ersten 10 Jahre des Berufslebens sollten auf jeden Fall eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, weil die Ansprüche aus der gesetzlichen Absicherung bei weitem nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu halten.
Zu dem erhalten gesetzlich Versicherte, die am 01.01.2001 unter 40 Jahre alt waren, keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Berufsunfähigkeit. Die Rente wegen Berufsunfähigkeit wurde durch eine zweistufige Rente wegen Erwerbsminderung ersetzt an deren Erhalt wesentlich strengere Bedingungen geknüpft wurden.
Grundsätzlich gilt also, dass auch in diesem Bereich eine private Vorsorge zum Ausgleich der Lücken in der staatlichen Versorgung nötig ist.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren Sie die Zahlung einer monatlichen Rente durch den Versicherer im Falle der Berufsunfähigkeit.
Mit der vereinbarten Rente sollten Sie in der Lage sein, Ihren Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Bedenken Sie, dass Sie mit der Rente unter Umständen auch Ihre Altersversorgung finanzieren müssen, denn die Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsrente werden - je nach Vereinbarung - maximal bis zum 65. Lebensjahr bezahlt.
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