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betriebliche Altersvorsorge


Der Gesetzgeber räumt besondere steuerliche Vorteile und Einsparungen bei den Sozialabgaben für die Kapitalgedeckte Altersvorsorge in Form der Betrieblichen Altersversorgung ein.

Es gibt verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge, wie z.B.:

Durch die bis zu 100 %ige Förderung durch den Arbeitgeber ist die Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks der ideale Grundstock einer Altersvorsorge. Im Rahmen dieser Pensionskasse werden volle 2% der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze durch den Arbeitgeber für den Abreitnehmer eingezahlt. Der Arbeitnehmer kann zusätzlich 2% der Beitragsbemessungsgrenze selbst einzahlen und hierdurch weitere Steuervorteile durch den Gesetzgeber (schwankt je nach Steuerklasse) nutzen.

Ein rechtlicher Anspruch auf die volle Förderung der 2% durch den Arbeitgeber besteht allerdings nur, wenn der jeweilige Arbeitgeber Mitglied in einer Schornsteinfegerinnung und der Arbeitnehmer Mitglied im ZDS ist und ein Vertrag mit der Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks abgeschlossen wird (BMTV § 1 Nr. 3 + § 15).


Unsere Empfehlung zur Altersvorosrge für Schornsteinfeger erhalten Sie hier