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Arbeitskraft


An erster Stelle steht die Absicherung gegen die finanziellen Folgen bei Verlust der Arbeitskraft. Sollte die Arbeitskraft ganz oder teilweise nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen andere Quellen das Einkommen der Familie sichern. Wir beachten alle möglichen Gefahren, wie Krankheit, Unfall/Invalidität oder Berufsunfähigkeit und stimmen die Versicherungen aufeinander ab.
Selbstverständlich gehört der richtige Aufbau der Altersversorgung für den Arbeitnehmer und seinen Ehegatten/Lebenspartner zum Gesamtkonzept.
Auch die Hinterbliebenenversorgung (Witwen- und Waisenabsicherung) für den „Fall der Fälle“ wird auf die individuelle Situation ausgerichtet.

Wir beachten immer die Leistungen der gesetzlichen Versicherungsträger (Krankenver-sicherung, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung), der berufsstands-spezifischen Versorgungsträger (Pensionskasse, Versorgungsanstalt) und die aktuelle Steuer- und Sozialgesetzgebung (Altersvermögensbildungs-, Alterseinkünftegesetz, „Rürup“, „Riester“).