Rentenversicherungen
Für das Alter vorsorgen heißt nicht einfach, Geld bis zum Rentenbeginn anzusparen. Ein ausgezahlter Sparplan oder eine Ablaufleistung aus einer Lebensversicherung muss anschließend auch „altersgerecht" verwendetwerden. Die Einzahlung des Geldes in eine private Rentenversicherung garantiert eine monatliche Rente bis ans Lebensende. Und sie sichert für einen vom jeweiligen Kunden zu benennenden Zeitraum auch mögliche Hinterbliebene ab.
Natürlich kann eine solche Rentenversicherung auch schon während des Berufslebens mit regelmäßigen Monatsbeiträgen aufgebaut werden. Beim Erreichen der Altersgrenze kann der Versicherte dann zwischen einer Rente und einer kapitalertragsteuerfreien Einmalauszahlung wählen. Die monatliche Rente kann als gleichbleibende, fallende oder steigende Rente vereinbart werden.
Es sollte eine Beitragsrückgewähr im Todesfall vereinbart werden, da sonst die eingezahlten Beiträge beim Tod des Versicherten verfallen.
Zur Rente kann eine Garantiezeit vereinbart werden. Beim frühen Tod des Versicherten im Rentenbezug wird für die Dauer der Garantiezeit (Maximal: Rentenbeginnalter + Garantiezeit) die Rente an die Hinterbliebenen weiterbezahlt.
Wie bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird bei einer Fonds-Rentenversicherung das Sparkapital ebenfalls voll in Investmentfonds angelegt.
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