Riester-Rente
Sie möchten beim Sparen vom Staat mit mindestens 30% gefördert werden und zum Beispiel für einen effektiven monatlichen Sparbeitrag von 70 € steigend, später eine monatlich garantierte Zusatzrente von 340 € erhalten?
Die 2001 eingeführte und 2005 renovierte Riester-Rente bietet vielen Arbeitnehmern diese unvergleichbare Förderung von über 30%. Die Zulagenbeantragung wurde vereinfacht, die Flexibilität um eine erhöhte Teilkapitalauszahlung erweitert und so zu sagen als Bonbon - werden die Ersparnisse für das Alter über einen Riestervertrag beim Bezug von Arbeitslosengeld II nicht angerechnet (Hartz IV sicher).
Das heutige Rentenniveau wird aufgrund der Bevölkerungsentwicklung nicht mehr zu halten sein. Die gesetzliche Rente wird durch Ursachen wie kürzere Beitragszeiten, längere Lebenserwartung und immer weniger Beitragszahler kontinuierlich geringer und dadurch die Versorgungslücke im Alter immer größer. Der Ergänzungsbedarf steigt - wie an folgendem Beispiel deutlich wird:
Verdient ein Schornsteinfeger heute 2.500 € brutto und hat Abgaben in Höhe von 30%, so landen monatlich knapp 1.750 € netto auf dem Gehaltskonto.
Derselbe Schornsteinfeger geht 2040 in Rente. Die Höhe seiner gesetzlichen Rentenansprüche wird bei circa 38% des Bruttogehalts und somit bei circa 950 € brutto liegen. Für den Schornsteinfeger sind zusätzlich 40 Jahre lang 2% in die Pensionskasse seines Handwerks eingezahlt worden, wodurch sich sein Rentenanspruch auf circa 1.400 € brutto erhöht. Bei Abgaben von 15 % würde der Schornsteinfeger somit circa 1.200 € netto Rente erhalten.
Rund 550 € weniger gegenüber dem heutigen Verdienst. Der zusätzliche Verlust durch Inflation ist hierbei noch nicht einmal berücksichtigt.
An diesem Beispiel wird die Notwendigkeit der zusätzlichen Vorsorge deutlich. Dieses hat der Staat erkannt und fördert die wichtige ergänzende Vorsorge der Riester-Rente durch Zulagen und mögliche Steuerersparnis bei allen Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, also auch bei Schornsteinfegern.
Im Prinzip ist es einfach: Über die Höhe des eigenen Beitrags wird die Zulage durch den Staat bestimmt. Es gibt zwei Arten von Zulagen. Die Grundzulage von 154 € jährlich und die Kinderzulage von heute 185 € jährlich . Wer die vollen Zulagen erhalten möchte, muss heute 3% (ab 2008 4%) seines Vorjahreseinkommens unter Anrechnung der Zulagen in die Vorsorge investieren. Wer weniger zahlt, erhält entsprechend weniger Zulagen; allerdings gibt es sowohl Mindest- wie auch Obergrenzen. Abhängig von der persönlichen Steuersituation des einzelnen gewährt der Staat zusätzlich erhebliche Steuervorteile. Während kinderlose Schornsteinfeger größere Steuervorteile erhalten, wirken sich bei Kindern die vorhandenen Zulagen erheblich stärker aus.
In welches Sparprodukt man seinen monatlichen Riesterbetrag investiert, kann man frei entscheiden, solange es die Kriterien der staatlichen Förderung erfüllt.
Unsere Empfehlung zur Altersvorosrge für Schornsteinfeger erhalten Sie hier


