Privathaftpflichtversicherung
Der Bund der Versicherten schreibt: "Ein Haftpflichtschaden ist das Gegenteil von einem Lottogewinn. Wenn Sie im Lotto einen Haupttreffer gelandet haben, bekommen Sie einen Batzen Geld. Bei einem Haftpflichtschaden müssen Sie unter Umständen eine Menge Geld bezahlen. Denn für den Schaden, den Sie bei anderen Leuten angerichtet haben, sind Sie nach dem Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet[...]"
So ist die Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Policen überhaupt. Wenn Sie einem Dritten einen Personen- oder Sachschaden zufügen, kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung dafür auf. Andererseits wehrt sie aber auch unberechtigte Ansprüche ab, erfüllt so also auch eine Rechtsschutzfunktion.
Nicht versichert sind nur Schäden, die durch Vorsatz entstehen. Für bestimmte Risiken (Wassersport, Tierhaltung oder Besitz eines Öltanks) gibt es Spezialpolicen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auch auf den Ehepartner, die minderjährigen Kinder und die volljährigen Kinder in der Schul- oder Berufsausbildung - im Übrigen auch dann, wenn diese an einem anderen Ort leben.
Mitversichert sind meist, sofern Sie Mieter sind, sogenannte Mietsachschäden. Das kostet keinen Aufschlag auf den Beitrag. Fällt Ihnen z.B. der Rasierapparat in das Waschbecken und schlägt dieses an, haftet der Versicherer dafür.
Privathaftpflicht für erwachsene Kinder
Kinder, die nach der Schulzeit zum Bund gehen und anschließend eine Lehre oder ein Studium beginnen bzw. nach einer Lehre gleich ein Studium (oder 2. Studium) anschließen bzw. arbeitslos werden, benötigen ebenfalls eine separate Privathaftpflichtversicherung.
Unsere Empfehlung zum Abschluss einer Privathaftpflicht erhalten Sie hier



