Bauspardarlehen
Das Darlehen kann beantragt werden, sobald die Mindestansparsumme eingezahlt (i.d.R. 40-50% der Bausparsumme) und die Zielbewertungszahl erreicht wurde, d. h. der Vertrag zugeteilt werden kann.
Mit der Annahme der Zuteilung hat der Bausparer Anspruch auf die Bausparsumme: Er erhält das angesparte Guthaben (zzgl. Zinsen und eventueller Prämien) ausgezahlt und hat Anspruch auf das Bauspardarlehen.
Ein Bausparer kann das zinsgünstige Bauspardarlehen nur in Anspruch nehmen, wenn er es für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet.
Dazu zählen u. a.:
- Die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und Wohnungen
- die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von anderen Gebäuden, soweit sie zu Wohnzwecken dienen
- der Erwerb von Bauland zur Errichtung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden
- Entschuldung o.g. Objekte
- Kauf von Baugrund
Dann wird der Tilgungsbeitrag fällig. Dies ist der Betrag, mit dem der Bausparer sein Bauspardarlehen in monatlichen Raten zurückzahlt. Dieser setzt sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammen.
Die Rückzahlung des Bauspardarlehens dauert je nach Tarif und Bausparkasse zwischen 5 und 17 Jahren. Meist jedoch 10 bis 11 Jahre.
Diese Tilgungszeit ist wesentlich kürzer als bei einem Hypothekendarlehen gleicher Höhe. Dafür ist die monatliche Belastung bei einem Bauspardarlehen höher.
Da ein Bauspardarlehen also schneller zurückgezahlt werden muss, bringt es eine höhere monatliche Belastung mit sich. Aus diesem Grund wird der Erwerb von Wohneigentum i. d. R. nur zu einem Teil über einen Bausparvertrag finanziert.


