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ABSICHERUNG UND VERSICHERUNG

Die Bereiche Absicherung und Versicherung werden im Rahmen des Arbeitnehmerservice mit dem Kooperationspartner Hartmann Finanzdienstleistungen GmbH umgesetzt.

In der Beratung wird ein ganzheitlicher Beratungsansatz gelebt. Spezialkonzepte in allen Bereichen und Alles aus einer Hand. So werden wertvolle Vorteile erreicht.

Fachleute erarbeiten für Dich ein Gesamtkonzept, das die optimale Absicherung aller Risiken beinhaltet. Dessen Grundlage ist die Erstellung einer Versicherungsanalyse unter Beachtung aller individuellen und persönlichen Erfordernisse.
Du sollst Deine Absicherungslücken kennen. Die Beratung der Hartmanngruppe zeigt Dir Möglichkeiten zur Absicherung Deiner Lücken auf. Und dann entscheidest Du.

Schau Dich um und informiere Dich über die spezialisierten Konzepte für Dich. Viele Deiner Kollegen nutzen diese schon.

Grundversicherungen

PRIVATHAFTPFLICHT

Ein Jeder ist für selbstverursachte Schäden verantwortlich und vollumfänglich ersatzpflichtig. Vor Ansprüchen Dritter aufgrund von Schäden die durch Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit entstehen, kannst Du Dich mittels einer Privathaftpflichtversicherung schützen.
Solltest Du ein nebenberufliches Gewerbe betreiben, so ist die Privathaftpflicht meist in der Betriebshaftpflicht enthalten.

SPORTBOOT
Viele Schäden im Bereich Wasser- und Bootssport sind nicht über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt und bedürfen einer eigenständigen Absicherung. Auch auf dem Wasser gilt: Unbegrenzte Haftung für selbstverursachte Schäden.

JAGD
Auf der Pirsch kann es zu unvorhergesehenen Jagdunfällen kommen. Durch den Gebrauch von Schusswaffen entsteht ein erhöhtes Risiko. Eine Jagdhaftpflicht sichert Dich auf Schritt und Tritt in Wald und Flur ab.

EHRENAMT UND HOBBY
Auch hier ist eine private Haftung im Schadensfall gegeben. Du machst einen Fehler und der Verein erleidet einen finanziellen Schaden? Das Surfbrett beschädigt ein ankerndes Boot? Auch gegen diese Schäden kannst Du Dich absichern.

TIERHALTER
Pferd und Hund sind treue Begleiter. Damit sie nicht zum teuren Begleiter werden wenn doch einmal etwas passiert, gibt es die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

RECHTSSCHUTZ

Recht haben und Recht bekommen sind leider häufig zwei verschiedene Paar Schuhe. Dies liegt hauptsächlich in zwei Umständen begründet:

1. Recht ist Auslegungssache
Paragraphen und Rechtsvorschriften enthalten textlich vielfach wertende Begriffe wie „unzumutbar“, „unbillig“, „nach bestem Wissen und Gewissen“, „wichtiger Grund“, etc. Dieser Umstand ermöglicht teils sehr unterschiedliche Auslegungen.

2. Der Richter war bei Streitursprung nicht gegenwärtig
Die streitenden Parteien stellen Sachverhalte, Hergänge und Abläufe häufig unterschiedlich da. Nun muss der Sachverhalt anhand von Beweisen geklärt werden. Es ist enorm wichtig im Streitfall finanziellen Schutz zu haben um ausdauernd für sein Recht kämpfen zu können.

Mit dem Spezialkonzept vom Kooperationspartner Hartmann bist Du sehr gut aufgestellt, dass bestätigt auch der Beirat des Arbeitnehmerservice:

"Das Rechtsschutzkonzept hat mich beeindruckt. Es beinhaltet Besonderheiten für unser Handwerk, die uns in Situationen finanzielle Rückendeckung geben,welche wir woanders so nicht bekommen. Das ist eine echte Besserstellung."

Absolut herausstechende Merkmale sind Rechtsschutz im Bewerbungsverfahren, die Leistungs- und die Produktverbesserungsgarantie sowie die telefonische Rechtsberatung.

HAUSRATVERSICHERUNG

Kannst oder willst Du den Verlust Deines Hausrats finanziell nicht verschmerzen? Die Hausratversicherung springt ein, wenn ein Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, eine Explosion/Implosion, Sturm oder Hagel den versicherten Hausrat beschädigt oder zerstört. Ebenfalls werden die Kosten für die Wiederbeschaffung von Gegenständen nach einem Raub oder Einbruchdiebstahl ersetzt.

Was ist Hausrat?
Wenn man das Dach von einem Haus abnimmt und das Haus umdreht, fällt der Hausrat heraus. Dies ist eine sehr vereinfachte Darstellung. Es gibt Besonderheiten hinsichtlich Küchen und Bodenbelägen. Außerdem können weitere Gefahren wie z. B. Wasserschäden, Sengschäden und Einbruch/Diebstahl, Aufräum- und Hotelkosten versichert werden. Wichtig ist es die Mitversicherung von Arbeitsräumen, Büros und Warenbeständen, die sich zuhause befinden, zu klären.

Wir prüfen das gerne für Dich. Unser Kooperationspartner erstellt Dir gerne ein Angebot.

Gebäude- und Inventarversicherungen

GLASBRUCHVERSICHERUNG

Die Glasbruchversicherung trägt ihren ureigensten Sinn im Namen. Es geht darum, dass eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas gegen Bruch versichert werden. Ebenfalls abgesichert sind Ceran- oder Induktionskochfelder.

Gerne prüfen wir für Dich inwieweit die Gebäudeverglasung über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist.

WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

Bei Wind und Wetter bietet Dir Dein Haus Schutz und Geborgenheit. Wer aber schützt Dein Haus? Vermutlich ist Dein Haus Dein wertvollster Besitz. Es lohnt sich für Dich mit dem Fachwissen unseres Kooperationspartners die potenziellen Risiken, welche das Eigenheim gefährden können, vor die Tür zusetzten. Die Launen der Natur sollen Dich nicht „aus dem Häuschen bringen“.

Gerne prüfen wir Deinen Versicherungsschutz und lassen ein Angebot zu einer umfänglichen Absicherung für Dein Zuhause erstellen.

PHOTOVOLTAIK / SOLARTHERMIE

Die Allgefahrenversicherung für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen ist eine Art "Vollkasko"-Versicherung, optional auch für Speichermodule. Die Allgefahrenversicherung bietet einen deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz als eine Gebäudeversicherung.

Die Vorteile gegenüber Deiner Gebäudeversicherung sind, dass die Anlagen nicht nur gegen Risiken wie Feuer, Sturm oder Hagel abgesichert ist, sondern auch Schäden wie z.B. Tierverbiss, Erdbeben, Vandalismus, Schneedruck oder Diebstahl mitversichert sind.

Zusätzlich sind hier der Ertragsausfallversicherung und Mindereinnahmen beim Ausfall Ihrer Anlage abgesichert.

Folgende Komponenten der Anlage können mitversichert werden:

  • Flachkollektor
  • Röhrenkollektor
  • Kollektoren andere Bauart
  • Steuerung
  • Temperaturfühler
  • Solarheizkreislauf (Rohre)
  • Speicher
  • Wärmetauscher
  • Wärmeträger.

Folgende Gefahren können abgesichert werden:

  • Sturm
  • Blitzschlag
  • Hagelschlag
  • Schnee
  • Frost
  • Überschwemmung
  • Vandalismus
  • Diebstahl
  • Raub
  • Bedienungsfehler
  • Brand
  • Konstruktionsfehler
  • Materialfehler
  • Tierverbiss
  • höhere Gewalt.

Egal ob sich die Anlage auf Wohnhaus, Carport, Garage, Landwirtschaftlichen Gebäude oder in einem Solarpark befindet, wir finden den passenden Versicherungsschutz für Dich.

Zusätzliche Versicherungen

BERUFSUNFÄHIGKEIT

Wie sieht die finanzielle Situation aus, wenn Kräfteverfall, Krankheiten oder Unfälle die Ausübung des Berufs unmöglich machen?

Meist rücken in diesem Fall viele Ziele und Wünsche in unerreichbare Ferne. Hier ist es sinnvoll den Absicherungsschutz selbst in die Hand zu nehmen. Die Leistungen der Erwerbsminderungsrente reichen nicht aus.

BERUFSUNFÄHIG ODER ERWERBSUNFÄHIG?

Wer berufsunfähig ist, ist nicht zwangsläufig auch erwerbsunfähig. Können Sie beispielsweise wegen eines chronischen Rückenschadens nicht mehr als Schornsteinfeger tätig sein, so sind Sie womöglich noch immer zu anderen Arbeiten fähig. Der Staat verlangt dann von Ihnen, eine mögliche Tätigkeit aufzunehmen, beispielsweise als Pförtner. Je arbeitstauglicher Sie sind, desto geringer fällt die staatliche Erwerbsminderungsrente aus.

Etwa 30% des vormaligen Bruttolohns erhält, wer täglich weniger als drei Stunden in der Lage ist irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Etwa 15 % des vormaligen Bruttolohns erhält, wer täglich zwischen drei und sechs Stunden in der Lage ist irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.

SPEZIALKONZEPTE FÜR DAS SCHORNSTEINFEGERHANDWERK

Egal ob Azubi, Geselle oder angestellter Meister, gemeinsam finden wir die passende Absicherung. Mehrere Spezialkonzepte ermöglichen variable Lösungen. Zum Einen gibt es für Schornsteinfeger BU-Konzepte mit besonders günstigen Einstufungen die einen sehr attraktiven Beitrag ermöglichen, zum Anderen gibt es Konzepte die eine vereinfachte Gesundheitsprüfung vorsehen.

Für Azubi´s und Gesellen haben wir ein berufsbegleitendes BU-Konzept gemeinsam mit dem Kooperationspartner Hartmann entwickelt. Dieses passt sich dem Werdegang im Schornsteinfegerhandwerk an und ermöglicht ohne erneute Gesundheitsprüfung die Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Einkommenssituationen und Absicherungsbedürfnisse nach Gesellen- und Meisterprüfung oder dem Schritt in die Selbständigkeit.

GRUNDFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Manchmal lassen Vorerkrankungen oder ein risikoreicher Beruf den Abschluss einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu. Auch kann sich der Geldbeutel ggf. gegen eine Berufsunfähigkeitsabsicherung zur Wehr setzen. Hier kann die Grundfähigkeitsversicherung eine gute Lösung sein.

Hast Du schon mal drüber nachgedacht, was passiert, wenn Du nicht mehr sehen, sprechen, hören oder Deine Hände gebrauchen kannst? Der Verlust dieser grundlegenden Fähigkeiten kann verschiedene Ursachen wie Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall haben.

Die Grundfähigkeitsversicherung bezieht sich nicht auf einen Beruf, sondern auf definierte Grundfähigkeiten wie z. B.:

  • Sehen
  • Hören
  • Sprechen
  • Hände gebrauchen
  • Gehen
  • Treppen steigen
  • Knien oder Bücken
  • Sitzen
  • Stehen
  • Greifen
  • Arme bewegen
  • Heben und tragen
  • Auto fahren

In der Regel leisten die Grundfähigkeitsversicherungen eine monatliche Rente, ggf. eine Kapital-Sofortleistung und, wenn vereinbart, zusätzliche Hilfsleistungen wie:

  • Menüservice
  • Einkaufsservice
  • Wäscheservice
  • Wohnungsreinigung
  • Hausnotruf
  • Grundpflege

Die passende Absicherung finden wir gemeinsam für Dich.

PFLEGEVERSICHERUNG

Eine Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, unabhängig vom Alter. Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in 2015 verbessert worden. Trotzdem reichen Sie nicht, um die Pflegekosten der rund 2,5 Millionen pflegebedürftigen Personen komplett zu decken. Angespartes Vermögen wird daher schnell bei Pflegebedarf aufgebraucht. Zusätzlich können Ehepartner, Eltern und Kinder des Pflegebedürftigen durch den gesetzlichen Sozialträger zur Deckung der Pflegekosten herangezogen werden.

WELCHE ABSICHERUNGSMÖGLICHKEITEN GIBT ES?

Pflegerente
Je nach Tarif gibt es Leistungen in den Pflegestufen I, II und III. Meist sind die Leistungen in der Höhe gestaffelt. Je höher die Pflegestufe ist, desto höher ist die Pflegerente.
Pflegerentenversicherungen werden nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Verträge nach Art der Lebensversicherung garantieren von Vertragsabschluss an gegen einen festen Beitrag eine feste Versicherungsleistung. Beitragserhöhungen wie z.B. in der Krankenversicherung gibt es nicht.

Pflegetagegeld
Das Pflegetagegeld gibt in der Leistungshöhe gestaffelt es je nach Pflegestufen. Es wird Leistung pro Tag ausgezahlt. Die Pflegetagegeldversicherung wird von Krankenversicherungsunternehmen als Personen – Risiko- Versicherung angeboten. Ein Guthaben wird nicht angespart. Sie zahlen bei einer Pflegetagegeldversicherung wie z.B. bei der KFZ – Versicherung auf ein Risiko, das hoffentlich nicht eintritt.
Die Beiträge für ein Pflegetagegeld können bei einem negativen Versicherungsverlauf angepasst werden können.

Pflegekosten
Von der Kostenversicherung werden die nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung verbleibenden Kosten je nach Tarif ganz oder teilweise übernommen.
Wichtig ist es für Dich, das Du Dir über Deine Absicherungslücke im Leistungsfall klar bist. Ob Du dann eine Absicherung ergreifst oder nicht, ist Deine Entscheidung. Gerne helfen wir Dir dabei!

UNFALLVERSICHERUNG

Ein Unfall kann Dein Leben aus den Angeln heben. Nicht nur gesundheitliche sondern auch ernste finanzielle Folgen können ausgelöst werden. Ob es um Umbaumaßnahmen an Haus oder Wohnung, teure medizinische Mehraufwendungen, die Tilgung eines Kredits oder um einen erhöhten täglichen Bedarf geht.

Was ist ein Unfall?
Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares, von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet. Heute reicht der Schutz von Unfallversicherungen i. d. R. weiter. So wird heute auch Versicherungsschutz für Verletzungen aufgrund erhöhter Kraftanstrengung oder Eigenbewegung geboten. Ebenfalls können Erfrierungen, Vergiftungen, Ersticken etc. mitversichert werden.

Warum Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsabsicherung?
Tritt aufgrund eines Unfalls ein körperlicher Schaden ein der zu einer Berufsunfähigkeit und einer starken körperlichen Einschränkung führt, so soll die Berufsunfähigkeitsrente in gewisser Weise das fehlende Gehalt ersetzten. Die Unfallversicherung soll in diesem Fall das notwendige Kapital für Umbaumaßnahmen an Haus und Auto, teure medizinische Mehraufwendungen, die Tilgung eines Kredits etc. zur Verfügung stellen.

ALTERSVORSORGE

Es sei klüger, eine Stunde über sein Geld nachzudenken, als einen Monat unüberlegt dafür zu schuften, soll sinngemäß einer gesagt haben, der es wissen musste: John D. Rockefeller. Das trifft insbesondere auf jenes Geld zu, mit dem man seinen Lebensstandard nach dem Abschied aus dem Arbeitsleben erhalten möchte.

Die Altersvorsorge in Deutschland erfordert Eigeninitiative von jedem einzelnen Bürger weil die gesetzliche Absicherung in den meisten Fällen nicht ausreichen wird. Dies liegt mitunter an der 1954 vollzogenen Umstellung der Deutschen Rentenversicherung vom Kapitaldeckungsverfahren auf das sog. Umlageverfahren.

Ende des 19. Jahrhunderts wurde die gesetzliche Rentenversicherung eine der fünf verpflichtenden Sozialversicherungen. Jeder Bürger sparte in ein individuelles Rentenkonto. Aus diesem wurde sein Altersruhestandsgeld geleistet wurde. Nach den beiden Weltkriegen, in welchen die Spareinlagen der Rentenkonten zweckentfremdet wurden, wurde auf das Umlageverfahren umgestellt. Es wird seitdem kein Kapital mehr angespart, sondern es werden die Beiträge der Jungen direkt als Rente an die Alten verteilt (Generationenvertrag).

Gerne stehen wir bei diesem komplexen und wichtigen Thema mit unserem Fachwissen, besonders hinsichtlich der Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk, an Deiner Seite.

Ruf uns gerne an, denn wie Rockefeller schon sagte, ist es manchmal besser eine Stunde über Geld nachzudenken als einen Monat dafür zu arbeiten.

KINDERVERSICHERUNGEN

Welche Absicherungen sind für Kinder wichtig? Was muss ich bedenken?

Privathaftpflichtversicherung
Kinder sind, soweit ein Familientarif gewählt ist, im Vertrag der Eltern mitversichert. Allerdings sind Kinder unter sieben Jahren „nicht deliktfähig“. Das heißt, es gibt für den Schaden rechtlich keinen Schuldigen und die private Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen. Im Straßenverkehr gilt das bis zum Alter von zehn Jahren. Deshalb sollten Eltern darauf achten, dass ihre Haftpflichtversicherung ausdrücklich deliktunfähige Kinder mitversichert.

Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Arbeitnehmer (Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze), Selbständige und Freiberufler können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Alle Anderen müssen in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Da die gesetzliche Krankenversicherung einige Absicherungslücken aufweist und in vielen medizinischen Bereichen nur eine Grundversorgung bietet, kann es sinnvoll sein über eine Krankenzusatzversicherung für die Kinder nachzudenken.

HIER KANN ES Z. B. UM FOLGENDE LEISTUNGEN GEHEN:

  • Kieferorthopädie
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und 1- oder 2-Bettzimmer)
  • Heilpraktiker
  • Rooming-In (Übernahme der Kosten für Unterbringung eines Elternteils im Krankenhaus bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes).

Risikolebensversicherung
Ein Kind braucht i. d. R. vorerst keine eigene Risikolebensversicherung. Aber es macht Sinn, dass sich die Eltern in diesem Bereich vernünftig absichern. Sollte der Fall eintreten das Eltern junger Kinder versterben, so muss dies nicht zusätzlich eine finanzielle Katastrophe werden. Hier heißt es also „Absicherung der Eltern im Sinne der Kinder“. Unfallversicherung Kinder spielen, toben und testen bis an die Grenzen und manchmal darüber hinaus. Und meist geht alles gut. Um schwerwiegende Folgen finanziell mittels einer Unfallversicherung aufzufangen muss man keine großen Beträge aufwenden. Eine Grundabsicherung in diesem Bereich ist für Kinder durchaus erschwinglich. Gerne erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein Angebot das Ihrem Absicherungsbedürfnis entspricht.

Grundfähigkeitsversicherung
Im Gegensatz zur Unfallversicherung wird hier nicht eine Kapitalzahlung bei einem gewissen Invaliditätsgrand fällig, sondern hier geht es um Grundfähigkeiten wie „gehen“, „bücken“, „Treppen steigen“, „sprechen“, „hören“, etc.

Besonders Krankheiten sind neben Unfällen häufig für den Verlust einzelner Grundfähigkeiten verantwortlich. Und hiervon können eben auch unsere Kinder betroffen sein. Mit Hilfe einer entsprechenden Absicherung können die ggf. daraus resultierenden Mehrkosten gestemmt werden.

Es gibt hier viele verschiedene Angebote die sich z. B. in Folgendem unterscheiden:

  • Kapitalleistung
  • Rentenleistung
  • Leistungskriterien (wann wird welche Leistung gezahlt)
  • Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung
  • Option auf eine spätere Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Mit Dir gemeinsam finden wir die passende Absicherung für Deine Kinder.

KRANKENVERSICHERUNG

Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Arbeitnehmer (Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze), Selbständige und Freiberufler können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Alle Anderen müssen in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.

Es ist geregelt, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen müssen. Das heißt, sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Deshalb weist die gesetzliche Krankenversicherung einige Absicherungslücken auf und bietet in vielen medizinischen Bereichen nur eine Grundversorgung. So kann es sinnvoll sein über eine Krankenzusatzversicherung nachzudenken.

PRIVATE KRANKENZUSATZVERSICHERUNG

Die Leistungen der Privaten Krankenzusatzversicherung sind per Tarif und Vertrag definiert und schriftlich zugesagt.

Grundsätzlich unterscheidet man die Bereiche:

  • Ambulant
  • Stationär
  • Zahn
  • Tagegelder.

In den einzelnen Bereichen können die Leistungen frei gewählt werden. Der Beitrag zur privaten Krankenzusatzversicherung ergibt sich aus den gewählten Leistungen.

Beitragssteigerungen
Grundsätzlich muss man festhalten, dass die Preissteigerung (Inflation) im medizinischen Bereich höher ausfällt als in anderen Lebensbereichen. Dies liegt an immer neuen Verfahren, Materialien und Techniken welche tagtäglich von der Wissenschaft und Forschung vorangetrieben werden und welche unsere Gesundheit meist positiv beeinflussen.

Die beiden Krankenversicherungssysteme basieren konzeptionell auf unterschiedlichen Grundsätzen und gehen deshalb mit den Preissteigerungen unterschiedlich um.

In der privaten Krankenzusatzversicherung sind die Leistungen im Tarif und Vertrag festgeschrieben. Hier werden die Beiträge, wenn nötig, erhöht um die medizinische Preissteigerung auszugleichen.

Die Leistungen der gesetzliche Krankenversicherung sind im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) beschrieben. Eine feste und konkrete Definition gibt es nicht.

Die medizinische Kostensteigerung wird über drei verschiedene Wege kompensiert:

  • Erhöhung des generellen Beitragssatzes
  • Erhebung von Zusatzbeiträgen
  • Streichung oder Kürzung von Leistungen.

Im persönlichen Beratungsgespräch können wir die bestehenden Möglichkeiten besprechen und gehen gerne mit Dir ins Detail, damit Du die richtige Entscheidung treffen kannst.

NEBENBERUFLICHE SELBSTÄNDIGKEIT

Auch bei größter Sorgfalt passieren Fehlern die einem Kunden, einem Geschäftspartner oder einem Lieferanten einen Schaden zufügen.
Um den Betrieb vor finanziellen Ansprüchen Dritter aufgrund eines Schadens zu schützen empfiehlt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung. Noch mehr empfehlen sich an dieser Stelle das für das Schornsteinfegerhandwerk perfekt passende Spezialkonzept.
Das Konzept des Kooperationspartners Hartmann bietet passgenauen Schutz die nebenberufliche Selbständigkeit. Vom Tätigkeitsschaden am Dachfenster über die Kernlochbohrung und die Schornsteinkopfsanierung bis hin zum Handel mit festen Brennstoffen sind die benötigten Absicherungen enthalten.

Zusätzlich ist die Privathaftpflicht für die gesamte Familie beitragsfrei enthalten.

Hartmann bietet seit über 50 Jahren maßgeschneiderte Konzepte für die Betriebshaftpflicht im Schornsteinfegerbetrieb an. Genauso wie sich das Handwerk weiterentwickelt und sich damit der Absicherungsbedarf ändert, so werden dort die Konzepte analog der neuen Anforderungen weiterentwickelt. So erfüllen unsere Konzepte beispielsweise die Anforderungen der DENA.