Die Glasbruchversicherung trägt ihren ureigensten Sinn im Namen. Es geht darum, dass eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas gegen Bruch versichert werden. Ebenfalls abgesichert sind Ceran- oder Induktionskochfelder.
Gerne prüfen wir für Dich inwieweit die Gebäudeverglasung über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist.