Skip to main content

Cyber-Versicherung

Der Arbeitnehmerservice informiert:

Cyber-Versicherung (betrieblich und privat)

Spätestens die angespannte Gefahrenlage bei Cyber seit Jahresbeginn hat den Markt für Cyberversicherungen erneut verändert. Seitdem verlangen viele Cyberversicherer schärfere Voraussetzungen und höhere Prämien für die Gewährung von Risikoschutz.

Die Bedrohung durch Cyber-Risiken wächst aktuell weiter rasant an.

Folgende Cyberrisiken können z.B. auftreten:
- Datenverlust
- Datenschutzrechtsverletzungen
- Hackerangriffe
- Erpressungen durch Hacker
- Betriebsunterbrechungen
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Verletzung „geistiger Eigentumsrechte“

AUSBLICK:
In wenigen Jahren wird eine Cyber-Versicherung sicherlich zum „Grundbedürfnis“ eines jeden Betriebes gehören – so wie heute bereits die Betriebshaftpflichtversicherung und nur wenige Betriebe werden darauf verzichten können bzw. wollen. Der Schutz ist bereits heute relevanter als jemals zuvor.

Eine wichtige Arbeitsgrundlage eines bBSF Betriebes ist auch eine funktionierende IT. Die Betriebe werden insgesamt immer digitaler (E-Mail, Kommunikation, Abläufe, Kalender, Rechnungen, Kehrbuch, Online-Banking…).

In der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird der Datenschutz von Kundendaten geregelt. Ein Cybervorfall kann auch immer zu einer Datenschutzverletzung führen. Ein entdeckter Schaden / Gefahr wie z.B. ein möglicher Datenmissbrauch muss z.B. innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden. Es kann jeden treffen – gut wen man dann versichert ist, und fachkundige Unterstützung auch zu diesem Thema von der Cyber-Versicherung erhält.

CYBER-CRIME:
Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2018 mehr als 87.000 Straftaten. Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

WICHTIG ZU WISSEN:
Betriebshaftpflichtversicherungen decken zum Teil die genannten Risiken nur unzureichend / unvollständig ab. So ist ein Eigenschaden darüber nicht versichert und bei Drittschäden kommt es auf viele Details an. Daher wurden speziell für die Absicherung, der aus einem Datenverlust oder Hackerangriff resultierenden Schäden, sogenannte Cyber-Versicherungen entwickelt.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann z.B. nicht bei der Meldung an die Datenschutzbehörde unterstützen und auch nicht bei Wiederherstellung der eigenen IT.

CYBER-SCHADENBEISPIELE:

Mögliche Eigenschäden:
- Betrieblicher PC wird von einem Virus oder Trojaner befallen. Zerstörung der Daten/Datensicherungen/Website oder der Zugang wird gesperrt / verschlüsselt um ein Lösegeld zu erpressen.
- Betriebsunterbrechung
- Zerstörung der Hardware oder Software und somit Kosten für die Neuanschaffung und Einrichtung
- Zahlungsmittel werden entwendet durch manipuliertes Online-Banking des Geschäftskontos

Mögliche Drittschäden:
- Schadsoftware wird unbewusst an Kunden weitergeleitet und Schadenersatzforderungen kommen auf.
- Datenklau und Missbrauch von Kundendaten mit weitreichenden Folgen. Hier ist alles denkbar!

FÜR WEN IST DIE GEWERBLICHE CYBER-VERSICHERUNG WICHTIG?
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber geeignet, die Daten nicht nur in Papierform verwalten. KURZ: Für alle (nebenberuflich) selbständigen Betriebsinhaber/innen die nicht selbst auch IT-Spezialisten sind.

Die Rechtsprechung vertritt einen klaren Standpunkt: Wer z. B. durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes die Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU Datenschutz-Grundverordnung, § 202a ff StGB)!
WICHTIG: Versichert sind nur betriebliche Geräte / Daten.

WAS IST MIT DER PRVATEN ABSICHERUNG?
Privater Versicherungsschutz ist i.d.R. zusätzlich separat abzuschließen. Teilweise bieten auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen zusätzliche Cyber-Bausteine gegen Mehrbeitrag an, um auch private Cyber-Schäden mitzuversichern. Der private Versicherungsschutz kann z.B. Folgendes umfassen:
• Datendiebstahl
• Betrug bei Onlinekauf und -verkauf innerhalb der EU
• Wiederherstellung und Reparatur von privaten Computersystemen infolge Hackerangriffe
• Schadenersatzansprüche aufgrund von nicht absichtlicher privater Verbreitung von Schadsoftware
• Anwaltliche Erstberatung bei Cybermobbing
• Wiederherstellung und Reparatur von Smart-Home-Geräten
• Telefonmehrkosten infolge Cyberangriffe.

Je nach Versicherer und Tarif gibt es Unterschiede und Selbstbehalte oder Summenbegrenzungen.

DAS HIGHLIGHT EINER ECHTEN CYBER-POLICE:

Im Schadenfall muss es schnell gehen.

Durch eine Cyberversicherung sollte auch ein Schadenmanagement „miteingekauft“ werden.

Solche Versicherer stellen einen Dienstleister bereit, welcher 24 h / 365 Tage im Jahr erreichbar und einsatzbereit ist.

So kommt der Versicherungsnehmer Notfall auch schnell an einen IT-Experten heran.

Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder schick uns einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Mit den besten Grüßen

Dein Team vom Arbeitnehmerservice
Hast Du schon unseren Vorteilsbereich geprüft?
Registriere Dich einmal und nutze die exklusiven Vorteile für ZDS-Mitglieder!
Wir informieren Dich dann automatisch über neue Vorteile.

Einfach den QR-Code scannen →

CR Code 1 Ausland