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Arbeitnehmerservice Beiratssitzung 2023 Wärmepumpen richtig versichern!

Der Arbeitnehmerservice informiert:

Arbeitnehmerservice Beiratssitzung 2023 Wärmepumpen richtig versichern!

Am 19. April 2023 fand die diesjährige Beiratssitzung des Arbeitnehmerservices statt.

Unser Arbeitnehmerservice besteht aus einer langjährigen und partnerschaftlichen Kooperationsverbindung zwischen dem Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. und dem unabhängigen Versicherungsmakler, HARTMANN Finanzdienstleistungen GmbH.

Die Teilnehmer waren:
- David Villmann für den ZDS-Bundesverband
- Hannes Martens für den Regionalverband Nord
- Daniel Schneidhuber für den Regionalverband Südost
- Justus Schrader für den Regionalverband Mitte
- Juliane Schröder für den Regionalverband Südwest
- Matthias Westphal für den Regionalverband West
- Julia Drengenberg für die Hartmann Finanzdienstleistungen GmbH
- René Banaski für die Hartmann Finanzdienstleistungen GmbH

Zum Beginn der Beiratssitzung wurde gemeinsam auf das vergangene Jahr zurückgeblickt. Auch im Jahr 2022 hat sich der Arbeitnehmerservice bewährt, eine Fortsetzung erfolgt. Neben der Optimierung zur Absicherung der Arbeitskraft, ist der Ausbau des Arbeitnehmerservice-Vorteilsbereiches ein stetiges Thema. Es wurde u.a. eine Verbesserung des Anmeldeverfahrens für den Arbeitnehmerservice-Vorteilsbereich, der für alle Mitglieder online zu erreichen ist, erarbeitet.

Wärmepumpen richtig versichern!

Die Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Dazu zählen auch Heizungsanlagen.

Die versicherten HAUPT-Gefahren sind unter anderem Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Überspannung durch Blitz.

In der Regel sind traditionelle Energieversorgungsanlagen aufgrund Ihres Standortes innerhalb eines Gebäudes, über die altbewährte Wohngebäudeversicherung versichert. Durch die Standortverlegung von Energieversorgungsanlagen ins Freie, ist eine Gefahrerhörung durch äußere Einflüsse gegeben. Deshalb sollte bei der Investition in eine neue Energiegewinnungsanlage, wie z.B. einer Wärmepumpe, gleichzeitig immer der Versicherungsschutz geprüft werden.

Erst in diesem Jahr musste eine Schleswig-Holsteinerin miterleben, wie ihre neue Luftwärmepumpe nach sechs Tagen gestohlen wurde. Ihre Wohngebäudeversicherung wird den Schaden nicht übernehmen. Der Außenbereich des Grundstückes zählte nicht zum Versicherungsort, sodass kein Versicherungsschutz bei einem Diebstahl bestand. Es kann angenommen werden, dass die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen zur Wohngebäudeversicherung wahrscheinlich schon sehr alt gewesen sind.

Durch das Landeskriminalamt werden, seit Oktober vergangenen Jahres, Diebstähle im Wochenrhythmus im Zusammenhang mit Ressourcenverknappung ausgewertet. Der Fokus liegt dabei auf Kraftstoffen, Strom, Heizungen, Holz, Pellets und Solarmodulen.

Bei der Mitnahme einer Wärmepumpe müssen Diebe diverse Risiken auf sich nehmen. Das bis zu 200 Kilogramm schwere Gerät muss von dem Fundament gelöst und verladen werden. Zudem bedingt die Ablösung der Wärmepumpe die vorherige Abtrennung vom Stromanschluss. Sollte das Haus unzugänglich bleiben, müssen die Diebe auf die Mitnahme der dazugehörigen Steuereinheit verzichten. Ferner entfällt die verlängerte Garantie bei dem Hersteller. Während der Inanspruchnahme der Garantie wird die Seriennummer mit der dazugehörigen Anschrift von dem Hersteller geprüft, sodass eine gestohlene Außeneinheit jederzeit identifiziert werden kann.

Die Frage, ob eine Wärmepumpe ausreichend (also auch gegen Diebstahl) versichert ist, kann nicht pauschal von uns für jeden Vertrag beantworten werden, da es eine Vielzahl von Bedingungen und Regelungen am Markt gibt, die im Einzelfall daraufhin zu prüfen sind.

Ist meine Wärmepumpe in der Gebäudeversicherung versichert?

1. Damit Versicherungsschutz besteht, muss die Wärmepumpe zu den versicherten Sachen zählen – auch, wenn sie außerhalb des Hauses montiert ist. Als Heizungselement scheint das naheliegend. Schauen wir beispielhaft in die Bedingungen eines Wohngebäudeversicherers: Dort können wir u.a. die Wärmepumpe in der Aufzählung der Grundstücksbestandteile finden.

2. Zusätzlich sollten die versicherten Gefahren geprüft werden, z.B. der Versicherungsschutz für Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat.

3. Des Weiteren sollte die Höhe der Versicherungssumme bei einem Diebstahl geprüft werden. Teilweise ist der Versicherungsschutz bei Diebstahl von Gebäudebestandteilen z.B. auf 5.000 € begrenzt. Durch einen Mehrbeitrag kann eine Anhebung der Versicherungssumme u.a. auf bis zu 50.000 € erfolgen.

Grundsätzlich ist der Diebstahl einer Wärmepumpe nach dem o.g. Bedingungswerk versichert. Selbstverständlich sollte ein nachträglicher Einbau (also nach Abschluss der Versicherung) bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft oder dem Makler gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz angepasst werden kann.

Außerdem sind Schäden durch Marderbisse nicht zu unterschätzen.
Auch Heizungs- oder Solaranlagen sind anstelle von Fahrzeugen ein beliebtes Ziel von Mardern und anderen Tieren. Sie beißen gerne mehrere Kabel von Heizungsanlagen durch, sodass schnell eine Schadenhöhe in Höhe von 2.000 € für Arbeitsstunden des Installateurs und Material entsteht. Ein vollständig durchgebissenes Kabel ist im Vergleich harmloser. Neben dem Ertragsverlust zeigt ein beschädigtes Kabel einen deutlich erhöhten Widerstand an, welches zu einer starken Erwärmung bis zur Brandgefahr führt. Außerdem wird ein durchgebissenes Kabel wegen der fehlenden Leistung meist sofort bemerkt und lokalisiert.

Ferner ist bei dem Versicherungsschutz einer Gebäudeversicherung darauf zu achten, dass unbenannte Gefahren versichert sind. Dieser Versicherungsteil kommt für Gefahren auf, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurden. Wurde kein Ausschluss genannt, sind alle unbenannten Gefahren versichert. Dies kann dazu führen, dass anstelle eines Sturmes ab Windstärke 8, plötzlich auch ein starker Wind versichert ist. Bedingungsgemäß liegt Sturm i.d.R. erst ab Windstärke 8 vor. Durch den Einschluss von unbenannten Gefahren, wäre dann auch ein Schaden unter der Windstärke 8, je nach Bedingungswerk – versicherbar – und eben auch der Marderbiss an der Heizungselektronik.

Eine Alternative zur Wohngebäudeversicherung kann die Versicherung für Energietechnik von der Mannheimer Versicherungs AG bieten.

Hier kann Energietechnik separat und umfänglich versichert werden.

Die Mannheimer Versicherungs AG hat die Schäden und Schadenursachen ihres Tarifes für Energietechnik „LUMIT“ ausgewertet. Der Tarif schützt die Energietechnik bei nahezu allen Gefahren. Alles, was nicht versichert ist, wird beim Namen genannt.

Übrigens: Es gibt „grüne Gebäudeversicherungen“, die einen nachhaltigen Schadensersatz leisten.

Schadenbeispiel für einen nachhaltigen Schadensersatz einer Gebäudeversicherung:

• Schadenfall: Infolge einer Brandstiftung brennt das eigene Heim restlos ab.

Nachhaltige-Mehr-Leistung: Der Versicherer leistet für den Wiederaufbau über nachhaltige Unternehmen eine vertragliche Mehrleistung. Zudem beteiligt sich der Versicherer nicht nur an den Mehrkosten für die Wiederbeschaffung einer Heizungsanlage, sondern unterstützt auch den Erhalt einer hohen Effizienzklasse der Anlage, im Rahmen des vereinbarten Anteils. Unter bestimmten Voraussetzungen werden sogar Kosten für einen Energieberater übernommen.

Wir hoffen, Ihr konntet hiermit einen Einblick über den Versicherungsschutz für Energietechnik gewinnen.

Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder schick uns einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Mit den besten Grüßen

Dein Team vom Arbeitnehmerservice
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