Hausrat und Gebäude optimal abgesichert
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Hausrat und Gebäude optimal abgesichert
Extreme Wetterlagen nehmen zu: Starkregen, Hochwasser, Stürme oder Erdrutsche sind längst keine Ausnahmen mehr. Viele Schäden, die dabei entstehen, sind in herkömmlichen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch enthalten.
Genau hier setzt die Elementarschadenversicherung an – und die unbenannte Gefahrendeckung sorgt zusätzlich für Schutz bei unerwarteten Schadensursachen, die sonst kein Vertrag abdecken würde.
Elementarschadenversicherung – Schutz vor den Kräften der Natur
Die Elementarschadenversicherung erweitert den Schutz der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung um Risiken, die durch Naturgewalten entstehen.
Dazu zählen unter anderem:
- Überschwemmung und Rückstau
- Starkregen und Hochwasser
- Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
- Schneedruck und Lawinen
- Vulkanausbruch (super selten, aber versichert 😉!)
Gerade in Zeiten zunehmender Extremwetter ist dieser Schutz unverzichtbar. Schon ein kurzer Starkregen kann Keller fluten oder Fußböden, Möbel und Elektrogeräte zerstören – oft mit immensen Kosten.
PS: In Deutschland kommen Erdrutsche und Erdsenkungen besonders häufig vor!
Unbenannte Gefahrendeckung – Schutz auch bei „ungewöhnlichen“ Schäden
Während die Elementarversicherung klar definierte Naturgefahren absichert, geht die unbenannte Gefahrendeckung (UGD) noch einen Schritt weiter. Sie springt ein, wenn ein Schaden durch eine plötzliche und unvorhergesehene Ursache entsteht, die in im Vertrag nicht ausdrücklich genannt und auch nicht explizit ausgeschlossen wurde.
An Beispielen wird es deutlich:
- Dem Versicherungsnehmer fällt eine Tasse auf die Küchenfliesen, sodass einige Fliesen zerbrechen und ausgetauscht werden müssen.
- Durch die offene Terrassentür gelangen wildlebende Tiere wie bspw. Wildschweine ins Wohnzimmer und zerstören Wände und Böden.
- Ein Fahnenmast fällt bei Windstärke 6 auf das versicherte Grundstück und verursacht Schäden am Gebäude. (Die im Gebäudevertrag i.d.R. mitversicherte Gefahr Sturm verlangt oft eine Windstärke von mind. 8 – nicht so aber die unbekannte Gefahren-Deckung).
- Regenwasser sammelt sich im Lichtschacht, sodass der Keller voll Wasser läuft und Wände und Böden stark beschädigt werden. (Eine Elementardeckung verlangt i.d.R. eine Überflutung des gesamten Grundstückes und nicht nur im Bereich des Lichtschachtes und wäre daher allein nicht ausreichend).
- Ein Wespennest befindet sich an den elektrischen Leitungen der Photovoltaikanlage und beschädigt diese, wodurch kein Strom mehr produziert wird.
- Durch eine Bohrung in die Wand trifft der Versicherungsnehmer eine Stromleitung und verursacht einen Kurzschluss, wodurch die Steuerung der Heizungsanlage beschädigt wird.
- Mäuse haben durch das Nagen an den elektrischen Leitungen die Wärmepumpe ruiniert.
- Schädlinge beschädigen die Klimaanlage.
Achtung. Wenn der Versicherer kostenpflichtige Tarifbausteine anbietet wie z. B. den Einschluss von erneuerbarer Energie oder der Haustechnik, dann müssen diese auch eingeschlossen sein, da der Baustein unbenannte Gefahren keine Leistungen versichert, die beitragspflichtig eingeschlossen werden können.
Auch muss i.d.R. immer das beste Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers gewählt werden, da über diesen Baustein nicht „Lücken“ in günstigen Bedingungswerken kompensiert werden sollen.
Ebenso sind z.B. Sachen aus Glas ausgeschlossen, da man dafür eine Glasversicherung abschließen kann.
Kurzum: Die Schadenbeispiele zeigen, es ist alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist oder anderweitig versicherbar ist.
Glasversicherung – mehr als nur Fenster
Oft übersehen, aber wichtig: Die Glasversicherung kann auch Schäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung abdecken – also nicht nur Fenster, sondern auch:
- Glastüren, Wintergärten und Duschkabinen
- Ceran-Kochfelder
- Glasfronten von Schränken oder Vitrinen
Gerade moderne Häuser mit großen Glasflächen sollten diesen Schutz haben, da Reparatur oder Austausch schnell teuer werden kann.
Die richtige Versicherungssumme – entscheidend im Schadensfall
Eine Versicherung wirkt nur dann, wenn die Versicherungssumme realistisch ist.
- Bei der Hausratversicherung sollte der Wert des gesamten Hausrats zugrunde gelegt werden – also alles, was man bei einem Umzug mitnehmen würde.
- Für die Wohngebäudeversicherung ist der Wiederaufbauwert maßgeblich, also die Summe, die nötig wäre, um das Haus im Schadenfall in gleicher Art und Güte wiederherzustellen.
Tipp: Viele Versicherer bieten „gleitende Neuwertversicherung“ an. Diese sorgt dafür, dass die Versicherungssumme automatisch an Baukostensteigerungen angepasst wird – und du so keiner „schleichender“ Unterversicherung ausgesetzt wirst.
Wonach richtet sich die Höhe des Beitrages?
Die Höhe des Beitrages richtet sich u.a. nach folgenden Einflussgrößen:
- Bauweise (z.B. ist ein Lehm- Fachwerkhaus teurer als ein Steinhaus, weil das Brandrisiko höher ist)
- Nutzungsart (gewerbliche Nutzung ist gegenüber Nutzung zu reinen Wohnzwecken meist teurer)
- Versicherten Gefahren (Feuer- Leitungswasser, Sturm/Hagel als Einzelpolice oder in Kombination plus evtl. Zusätze)
- Versicherungssumme (gleitender Neuwert, fester Neuwert, Zeitwert)
- Geografische Lage des versicherten Objektes, in Bezug auf die Risiken Leitungswasser und Sturm (teilweise auch bzgl. Elementarrisiken wie Erdbeben). Es existieren unterschiedliche Tarifzonen.
Hausrat- und Gebäudeversicherungen werden teurer.
Die Versicherungsunternehmen geben diese gestiegenen Kosten weiter, um im Schadenfall ausreichend zahlen zu können und ihre eigene Kostenstruktur auszugleichen.
Gründe für steigende Beiträge:
- Steigende Baukosten: Die Preise für Baumaterialien, Handwerkerleistungen und Energie sind gestiegen, was den Wiederaufbau eines Gebäudes oder die Reparatur von Schäden teurer macht.
- Inflation: Die allgemeine Inflation treibt die Preise für Ersatzteile und Arbeitslöhne in die Höhe und führt zu einer automatischen Anpassung der Versicherungssumme (gleitender Neuwertfaktor).
- Zunehmende Wetterereignisse: Stürme, Starkregen, Überschwemmungen und andere extreme Wetterereignisse nehmen zu und führen zu mehr und teureren Schäden, die die Versicherer regulieren müssen.
- Höhere Schadensansprüche: Eine steigende Zahl von Schadensfällen, insbesondere durch Einbrüche oder Leitungswasserschäden an älteren Gebäuden, erhöht die Gesamtkosten für die Versicherer.
- Höhere Rückversicherungskosten: Versicherungen kaufen Rückversicherungsschutz gegen große Schadensereignisse. Wenn diese Rückversicherungskosten steigen, werden diese weitergegeben.
Fazit:
Umfassender Schutz gibt Sicherheit!
Eine Kombination aus Elementarschadenversicherung und unbenannter Gefahrendeckung ist heute wichtiger denn je.
Sie schützt nicht nur vor den immer häufiger werdenden Naturereignissen, sondern auch vor alltäglichen Missgeschicken und ungewöhnlichen Schadensursachen.
Ergänzt um eine Glasversicherung und mit einer korrekten Versicherungssumme, ist dein Eigentum – ob Hausrat oder Gebäude – optimal abgesichert.
Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder schick uns einfach eine E-Mail an
Mit den besten Grüßen
Dein Team vom Arbeitnehmerservice
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