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Sicher durch die dunkle Jahreszeit - Absicherung für Opfer einer Straftat

Der Arbeitnehmerservice informiert:

Sicher durch die dunkle Jahreszeit - Absicherung für Opfer einer Straftat

Es ist wieder die Zeit, in der Wintermärkte die Straßen beleuchten, es nach leckerem Glühwein duftet und bunte Lichterketten die Häuser erstrahlen lassen.

Doch betrachten wir die Winterzeit einmal in einem anderen Licht. Denn neben leuchtenden Kerzen und Lichtern ist es eine dunkle Jahreszeit, die Kriminellen neue Gelegenheiten öffnet. Zum Beispiel sind kuschlige Wintermärkte, aufgrund der vielen Besucher, ein beliebtes Ziel von Taschendieben. Ihr solltet daher euer Geld, die Bankkarte und das Smartphone bei dem Besuch eines Marktes immer in verschiedenen Innentaschen der Kleidung, körpernah, tragen.

Ein weiteres Szenario ist, dass Kriminelle über die Urlaubszeit die dünne Personalbesetzung in der IT-Abteilung für Cyberattacken nutzen. Firmen und Behörden sollten während dieser Zeit Ihr System besonders überwachen und möglichst einen Notfallplan parat haben. Wer online bestellt, sollte gerade auf gefälschte E-Mails achten. Sie enthalten oft Links von unechten Internetseiten. Die Hacker versuchen so an Zugangsdaten zukommen oder Schadsoftware einzuschleusen. Einige Hausratversicherer bieten über einen Zusatzbaustein einen Onlineschutz an. Dieser bewahrt dich bei der Nutzung des Internets vor finanziellen Schäden, die dir durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung eines Dritten entstanden sind. Eine gute Privathaftpflichtversicherung springt für die Folgekosten ein, wenn u.a. Computerviren oder Trojaner unbeabsichtigt von deinem Gerät weitergeleitet werden und ein Dritter dadurch geschädigt wird. Ferner fungiert sie zudem als passiver Rechtsschutz, indem sie unberechtigte Schadenersatzansprüche abwehrt. Wer sich in diesem Bereich vollumfänglich absichern möchte, sollte unbedingt eine eigenständige Cyber-Versicherung abschließen.

Die oben genannten Beispiele sind in der Regel mit Vermögens,- oder Sachschäden zu verbinden. Doch hast du schon einmal darüber nachgedacht, welche Folgen es für dich hat, wenn du aufgrund einer größeren Verletzung über einen längeren Zeitraum nicht mehr arbeiten kannst?  Die Gefahr ein Opfer einer Gewaltstraftat zu werden, vor allem in der dunklen Jahreszeit, ist nicht unwahrscheinlich. Darunter zählen Delikte, die zu einer groben oder schweren Körperverletzung führen, wie zum Beispiel, die Beteiligung an einer Schlägerei, Raubdelikte, sexuelle Nötigungen und Geiselnahmen. Kein schöner Gedanke und dennoch werden Menschen, jeden Tag in Deutschland und überall auf der Welt, Opfer einer Gewaltstraftat. Die Verletzungen einer solchen Tat können in der Regel nur schwer geheilt werden. Bei körperlichen oder seelischen Verletzungen benötigt die Heilung viel Zeit, Geduld oder fremde Hilfe.

Eine gute Unfallversicherung kann dir in diesem Fall helfen.  Sie übernimmt die psychologische Soforthilfe, eine ambulante Psychotherapie oder die Traumabewältigung. Des Weiteren kann ein Schmerzensgeld oder auch die Kostenübernahme für einen Selbstverteidigungskurs versichert werden.

Falls in deiner Privathaftpflichtversicherung der Baustein „Opferhilfe“ oder „Opferschutz“ eingeschlossen ist, dann tritt der Versicherer für Vermögens- oder Sachschäden ein, falls der Täter unbekannt ist oder dessen Privathaftpflicht die Leistungen wegen einer vorsätzlichen Handlung ablehnt.

Sollten die Verletzungen dazu führen, dass du nicht mehr arbeiten kannst, so übernimmt der Arbeitgeber im Regelfall eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen. Im Anschluss zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % des Bruttolohnes und ist nicht höher als 90 % des Nettolohnes. Darüber hinaus sind im Krankheitsfall die halben Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu tragen. Eine Reduzierung des Krankengeldes von 12 % ist zu erwarten.  Des Weiteren wird das gesetzliche Krankengeld maximal für 78 Wochen (innerhalb von 3 Jahren in der gesetzlichen Krankenkassen wegen derselben Erkrankung) gezahlt.  Vor den finanziellen Einbußen kann dich eine Krankentagegeldversicherung schützen. Nach Ablauf von sechs Wochen, also ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wird das vereinbarte Krankentagegeld gezahlt.

Ist eine Genesung und die Wiederaufnahme der Arbeit nach Ablauf des Krankengeldes nicht möglich, dann kann nur noch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung deinen bisherigen Lebensstandard retten. Denn die staatlichen Absicherungen reichen meistens nicht aus.

Eine private Berufsunfähigkeit leistet in der Regel, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann, beziehungsweise sechs Monate nicht mehr ausüben konnte.

Wir vom Arbeitnehmerservice wünschen Dir für 2024 alles Gute!

Für eine vollumfassende Beratung melde dich gerne bei uns oder unserem Kooperationspartner, HARTMANN Finanzdienstleistungen GmbH.

Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder schick uns einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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