Mit der Auslandsreisekrankenversicherung sicher in den Urlaub.

Der Arbeitnehmerservice informiert:
Mit der Auslandsreisekrankenversicherung sicher in den Urlaub.
Die Urlaubszeit ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres – eine willkommene Auszeit vom Alltag. Ob am Strand, in einer pulsierenden Metropole oder bei einem Abenteuer in der Natur: Reisen ermöglicht Erholung, neue Eindrücke und wertvolle Zeit mit Familie und Freunden. Dabei ist der Urlaub nicht nur eine Pause von der Arbeit, sondern trägt wesentlich zur Regeneration und zum persönlichen Wohlbefinden bei.
Wichtiger Schutz für Reisen ins Ausland:
Wer seinen Urlaub im Ausland verbringt, sollte vor Reiseantritt unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn medizinische Behandlungen im Ausland können sehr teuer sein – insbesondere in Ländern mit hohen Gesundheitskosten wie den USA.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel nur die Kosten für Behandlungen in Deutschland sowie in der EU und einigen weiteren Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen. In vielen anderen Staaten – etwa den USA oder Kanada – müssen alle medizinischen Leistungen privat gezahlt werden.
Aber auch innerhalb der EU kann es zu hohen Kosten kommen: Wird die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht akzeptiert, erfolgt die Behandlung als Privatpatient – mit deutlich höheren Honoraren und einer sofortigen Zahlungsaufforderung. Besonders teuer kann ein stationärer Klinikaufenthalt werden. Auch ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland ist nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung.
Welche Reise-Versicherungen gibt es u.a.:
Eine gute Absicherung für die Urlaubsreise kann folgende Versicherungen beinhalten:
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Reisegepäckversicherung
Hinweis zum Corona-Schutz:
Ein Corona-Schutz ist meist als Zusatzbaustein erhältlich und ergänzt bestehende Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen.
Die Auslandsreisekrankenversicherung – im Ernstfall gut abgesichert:
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt medizinische Kosten während eines Auslandsaufenthalts – weltweit und rund um die Uhr. Viele Anbieter stellen eine 24-Stunden-Notfallhotline zur Verfügung und bieten flexible Tarife für unterschiedliche Reisedauern und -ziele.
Versicherte Leistungen sind u. a.:
- ambulante ärztliche Behandlungen
- stationäre Krankenhausaufenthalte inkl. Operationen
- schmerzstillende Zahnbehandlungen (einfache Ausführung)
- ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
- Rücktransport ins Heimatland bei medizinischer Notwendigkeit
- Überführung im Todesfall
Nicht versichert sind Routineuntersuchungen, Vorsorgeleistungen und umfassende Zahnbehandlungen. In den meisten Fällen gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für privat organisierte Urlaubsreisen.
________________________________________
Fallbeispiel: Gut versichert in den USA
Während einer Reise in die USA verspürt Anna starke Bauchschmerzen. Im Krankenhaus wird eine akute Blinddarmentzündung festgestellt – eine sofortige Operation ist notwendig. Die Behandlungskosten belaufen sich auf mehrere tausend Dollar. Dank ihrer Auslandsreisekrankenversicherung werden alle medizinischen Kosten sowie der spätere Rücktransport nach Deutschland übernommen.
Ohne diesen Versicherungsschutz hätte Anna die Behandlungskosten selbst tragen oder schlimmstenfalls mit einer Notversorgung vorliebnehmen müssen.
________________________________________
Besondere Hinweise:
Für berufliche Auslandsaufenthalte (z. B. Work & Travel, Auslandsstudium) gelten besondere Tarife.
Reisen von im Ausland lebenden Personen in ihr Heimatland sind oft nicht mitversichert.
Manche Versicherer schließen die NAFTA-Länder (USA, Kanada, Mexiko) vom Standardtarif aus oder bieten spezielle Tarife an.
Vorerkrankungen sind grundsätzlich nicht versichert. Zahnbehandlungen sind meist auf Notfälle beschränkt.
Die Reiserücktrittsversicherung – wenn die Reise gar nicht erst startet:
Diese Versicherung übernimmt die Stornokosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann.
Typische versicherte Ereignisse:
- Tod des Versicherten oder eines nahen Angehörigen
- schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- erheblicher Schaden am Eigentum (z. B. Feuer, Überschwemmung)
- unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
Nicht versichert sind Ereignisse, die bei Buchung bereits absehbar waren.
Die Reisegepäckversicherung – wenn das Gepäck verloren geht:
Sie leistet Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Reisegepäcks, z. B. durch:
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Unfall des Transportmittels
- Feuer oder Naturkatastrophen
Erstattet wird der Zeitwert oder – bei Beschädigung – die Reparaturkosten. Für Wertsachen und elektronische Geräte gelten besondere Entschädigungsgrenzen. Für Gepäck im abgestellten Fahrzeug gelten in der Regel zusätzliche Bedingungen.
Die Reiseabbruchversicherung – wenn der Urlaub vorzeitig endet:
Diese Versicherung übernimmt Mehrkosten für die Rückreise sowie nicht genutzte Reiseleistungen, wenn die Reise aus wichtigem Grund abgebrochen werden muss. Versicherte Gründe sind z. B.:
- Tod eines Mitreisenden oder nahen Angehörigen
- schwere Erkrankung oder Unfall
- erheblicher Schaden am Eigentum
Auch hier gilt: Ereignisse, die bei Buchung bereits vorhersehbar waren, sind ausgeschlossen.
Tipp für Mitglieder in Automobilclubs:
Viele Automobilclubs bieten ebenfalls Reiseversicherungen an. Folgende Punkte sollten jedoch vorab geprüft werden:
- Sind Zahnbehandlungen mitversichert?
- Bis zu welcher Höhe sind Bergungskosten gedeckt?
- Ist der Krankenrücktransport bis zum Wohnort abgesichert?
- Gibt es eine Selbstbeteiligung?
- Gilt der Versicherungsschutz auch bei einer Corona-Erkrankung trotz Reisewarnung?
Auch für Privatversicherte empfehlenswert:
Selbst für privat Krankenversicherte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll, da nicht alle Leistungen automatisch abgedeckt sind – insbesondere Rücktransporte oder Notfallorganisation im Ausland. Außerdem basieren viele PKV-Tarife auf deutschen Gebührenordnungen, was im Ausland zu Deckungslücken führen kann. Eine spezielle Auslandsversicherung bietet hier weltweite Sicherheit sowie eine zuverlässige 24-Stunden-Notfallunterstützung.
Fazit: Gut versichert reist es sich entspannter!
Ob gesetzlich oder privat versichert; eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung ist ein kleiner Aufwand mit großem Nutzen. Sie schützt vor unkalkulierbaren Kosten und gibt Sicherheit – damit der Urlaub wirklich zur schönsten Zeit des Jahres wird.
Einfach zum Versicherungsschutz gelangen:
Auf der Homepage von HARTMANN Finanzdienstleistungen GmbH gibt es entsprechende Online-Rechner für den schnellen und einfachen Abschluss:
https://www.hartmanngruppe.net/online-rechner
Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder schick uns einfach eine E-Mail an
Mit den besten Grüßen
Dein Team vom Arbeitnehmerservice
Hast Du schon unseren Vorteilsbereich geprüft?
Registriere Dich einmal und nutze die exklusiven Vorteile für ZDS-Mitglieder!
Wir informieren Dich dann automatisch über neue Vorteile.
Einfach den QR-Code scannen →